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Christine Schmidt: Rechtsnatur und Verpflichtungsdichte der Europäischen Grundrechte

Christine Schmidt

Rechtsnatur und Verpflichtungsdichte der Europäischen Grundrechte

Mit dem Vertrag von Lissabon und der hierin in den Rang des Primärrechts erhobenen Charta der Grundrechte hat die Europäische Union einen signifikanten Schritt hin zu einer Union der Werte vorgenommen. Mit dieser Charta liegt erstmals ein für die Europäische Union unmittelbar verbindlicher Grundrechtskatalog vor, dessen Inhalte und Dogmatik jedoch teilweise stark umstritten oder ungeklärt sind.
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten der Einteilung der Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Hinblick auf ihre Rechtsnatur und Verpflichtungsdichte. Sie befasst sich mit der Frage, ob die Einteilungsmodelle zu Normen des deutschen Grundgesetzes auf die Chartarechte übertragbar sind und fragt nach der Existenz staatenübergreifender Einteilungsmodelle, die einen theoretischen Ansatz für ein europäisches Modell der Einteilung der Chartarechte zulassen. Dabei erfolgt die Erörterung sowohl in Form generalisierender Betrachtungen der in den einzelnen Mitgliedstaaten vertretenen Theorien als auch in Form der Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden auf die Chartabestimmungen unter Berücksichtigung der bisher in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze.

  • broschiert: 538 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-4148-2
    Erschienen: 14.11.2012

    49,00 € (Preisbindung aufgehoben)

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Über die Autorin

Christine Schmidt ist Juristin im Referat für Zentrale Steuerung und Personalwesen – Rechtsabteilung und EU-Beauftragte der Stadt Bamberg. Ihre Tätigkeit als EU-Beauftragte umfasst unter anderem die Mitwirkung in der Arbeitsgemeinschaft der EU-Koordinatoren bayerischer Städte und die Beratung und Unterstützung der Dienststellen der Stadt Bamberg im Bereich des Beihilfenrechts.
Vor ihrer Tätigkeit bei der Stadt Bamberg war sie bis 2006 Referendarin beim Landgericht Bamberg mit Wahlpflichtstation in der Thüringer Staatskanzlei, im Referat 31, Bundesratskoordinierung und Bundesgesetzgebung. Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth schloss sie 2003 ab.

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