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Uta Todenhöfer: Haftung für Tarifunrecht

Uta Todenhöfer

Haftung für Tarifunrecht

Eine Vielzahl der Arbeitsverhältnisse in Deutschland wird unmittelbar oder aufgrund von Bezugnahmeklauseln durch Tarifverträge geregelt. Ist ein Tarifvertrag unwirksam, hat zunächst regelmäßig eine der Arbeitsvertragsparteien den daraus resultierenden Nachteil zu tragen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die jeweils betroffene Partei einen Schadensersatzanspruch gegen die Tarifvertragsparteien als Verursacher der Tarifnorm geltend machen kann.

Leseproben

Leseprobe (pdf)

  • broschiert: 200 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-0688-7
    Erschienen: 02.04.2007

    37,00 € (Preisbindung aufgehoben)

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