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Erik Ahnis: Verwaltungsvollmacht und Aktionärskontrolle

Erik Ahnis

Verwaltungsvollmacht und Aktionärskontrolle

Voraussetzungen und Grenzen der Verwaltungsvollmacht auf deutschen Online-Hauptversammlungen sowie Vorschläge zur Stärkung der Kontrolle der Verwaltung

Sind Aktionäre in der Hauptversammlung untätig, eröffnet sich der zu kontrollierenden Verwaltung ein weiter Handlungsspielraum, den sie zur Verfolgung eigener, der Gesellschaft entgegenstehender Interessen ausnutzen kann. Die Stärkung der Aktionärskontrolle avanciert daher zu einem wichtigen Anliegen in der laufenden Corporate Governance-Debatte.
Bislang ist auf die Passivität der Aktionäre mit einer Ausweitung der organisierten Stimmrechtsvertretung auf deutschen Hauptversammlungen reagiert worden. So wurde im Jahre 2001 ein gesellschaftseigenes Vertretungsmodell zugelassen, dessen lückenhafter Regelungsgehalt die besondere Gefahr begründet, dass die Verwaltung die eingesammelten Stimmrechtsvollmachten in ihrem Sinne verwendet und sich der Aktionärskontrolle entzieht. Mit Blick auf den notwendigen Schutz der vertretenen Aktionäre untersucht der Autor in seiner Arbeit die Voraussetzungen und Grenzen der Verwaltungsvollmacht und entwickelt im Ergebnis einen neuen Regelungskanon.
Der organisierten Stimmrechtsvertretung immanent ist ihre Kontrollersatzfunktion. Der Autor rät, zukünftig die für die Kontrolle der Verwaltung originär verantwortlichen Aktionäre in den Vordergrund rechtspolitischer Maßnahmen zu rücken. Das Aufkommen institutioneller Aktionäre erleichtert die Aktivierung aller Aktionäre. Vornehmliches Ziel muss die Verbesserung ihrer Entscheidungsgrundlagen sein. Unter Einbeziehung der passiven Aktionäre untersucht der Autor, wie der Gesetzgeber sowie der DCGK diesbezüglich fördernd tätig werden können.

Leseproben

Inhaltsverzeichnis (pdf)

Einleitung (pdf)

  • broschiert: 396 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-0532-3
    Erschienen: 29.08.2005

    59,00 € (Preisbindung aufgehoben)

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Über den Autor

Erik Ahnis, geboren 1973, studierte nach kaufmännischer Ausbildung und anschließendem Bankfachwirtstudium (1992–1994) Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (1994–1999) sowie an der University of Liverpool (2000). Während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder (2001–2002) und Referendar am Kammergericht Berlin (2002–2005) entstand die vorliegende Arbeit.

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