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Alexander Hardinghaus: Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe

Alexander Hardinghaus

Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe

Der Kronzeuge im deutschen Strafrecht unter besonderer Berücksichtigung von § 46b StGB

Das vorliegende Werk befasst sich mit der kriminalpolitischen Notwendigkeit einer allgemeinen Strafzumessungsregelung als Mittel zur Steigerung der Kooperationsbereitschaft von Straftätern zur Straftatenaufklärung und Kriminalitätsprävention im Bereich organisierter Kriminalität und des Terrorismus (der sogenannten »großen« Kronzeugenregelung).
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Rechtskonformität der Neuregelung in § 46b StGB, welche im Jahr 2009 durch das »43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Aufklärungs- und Präventionshilfe« in den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches aufgenommen wurde und im Jahr 2013 durch das »Sechsundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)« auf tatbestandlicher Ebene erheblich eingeschränkt wurde.

  • broschiert: 436 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-4425-4
    Erschienen: 03.02.2015

    47,00 €

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Über den Autor

Alexander Hardinghaus, geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2010 Erste Juristische Prüfung; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München; 2013 Zweite Juristische Prüfung; seit 2013 Rechtsanwalt in München.

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