Renate Köhler-Rott
Bd. 252: Der Untersuchungsgrundsatz im Verwaltungsprozeß und die Mitwirkungslast der Beteiligten
Die Abhandlung befaßt sich mit der Tatsachenfeststellung im Verwaltungsprozeß, wo das Gericht den Sachverhalt unter Heranziehung der Beteiligten erforscht. Der Verwaltungsprozeß wird mit dem Zivilprozeß verglichen, in dem den Parteien die Lieferung des Tatsachen- und...