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Andrea Jursnik: Leistung vertretbarer Sachen sowie Sicherungsübereignung in der vollstreckbaren notariellen Urkunde

Andrea Jursnik

Leistung vertretbarer Sachen sowie Sicherungsübereignung in der vollstreckbaren notariellen Urkunde

Beim richtigen Verständnis der Begriffe »Leistung« und »vertretbarer Sache« in der vollstreckbaren notariellen Urkunde (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) und der Nachholung fehlender mengenmäßiger Bestimmtheitselemente im Klauselerteilungsverfahren kann deren Anwendungsbereich bei vertretbaren Sachen auf alle sachbezogenen Leistungspflichten (z.B.: Herstellung, Anschaffung, Transport, Montage, Auskunft, Gebrauchsanweisung) sowie den Herausgabeanspruch bei der Sicherungsübereignung eines Teiles von Sachgesamtheiten (z.B. Warenlager) ausgedehnt werden. Durch die Zwangsvollstreckungsunterwerfung hinsichtlich Zahlungsansprüchen und Parteivereinbarungen kann ferner eine andersartige Verwertung des Sicherungsgutes (§ 825 ZPO) erreicht werden (z.B. freihändige Veräußerung, Zuweisung an Gläubiger).

  • : 286 Seiten
    Format:
    ISBN 978-3-89481-329-1

    30,06 € (Preisbindung aufgehoben)

    vergriffen

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