Mathias Siems
Der personelle Anwendungsbereich des Handelsrechts nach dem Handelsreformgesetz
Der Kaufmannsbegriff bildet die wesentliche Grundlage für eine Reihe von Rechtsgebieten. Er ist unter anderem für das Handelsrecht, das Recht der Personenhandelsgesellschaften und das Bilanzrecht präjudiziert. Die Abgrenzung von Kaufleuten und Nichtkaufleuten ist deshalb nach wie vor unentbehrlich. Die vorliegende Arbeit setzt sich daher zum einen das Ziel, den 1998 durch das Handelsrechtsreformgesetz novellierten Kaufmannsbegriff der §§ 1 ff. HGB unter rechtshistorischen, rechtspolitischen und vor allem rechtsdogmatischen Gesichtspunkten zu erläutern. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, ob jedenfalls nunmehr der personelle Anwendungsbereich des Handelsrechts durch die §§ 1 ff. HGB abschließend geregelt ist, oder ob noch Raum für eine rechtsfortbildende Erweiterung auf Unternehmen, freie Berufe oder kaufmannsähnliche Personen bleibt.
-
: 248 Seiten Format: ISBN 978-3-89481-379-6 32,62 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen