Erik Ahnis
Bd. 736: Verwaltungsvollmacht und Aktionärskontrolle
Sind Aktionäre in der Hauptversammlung untätig, eröffnet sich der zu kontrollierenden Verwaltung ein weiter Handlungsspielraum, den sie zur Verfolgung eigener, der Gesellschaft entgegenstehender Interessen ausnutzen kann.