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Eckart Warnke: Rechtsmangelhafte Software und Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB

Eckart Warnke

Rechtsmangelhafte Software und Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch hat mit Wirkung vom 1. Januar 2002 die umfassendsten Änderungen seiner über einhundertjährigen Geschichte erfahren. Dies gilt insbesondere für das Kaufrecht, das nahezu vollständig neu gefasst wurde. Sowohl die dogmatischen Grundlagen der neuen Gesetzesfassung als auch ihre praktischen Auswirkungen etwa auf die Rechtsmängelhaftung beim Softwarekauf sind weitgehend ungeklärt.
Anhand des Nacherfüllungsanspruchs aus § 439 BGB erörtert der Autor zentrale dogmatische Fragen des Rechts der Softwareüberlassung und des reformierten Schuldrechts sowie Bezüge dieser Fragen zur Praxis. Dabei werden zahlreiche Lösungen entwickelt, die die bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion in einem neuen Licht erscheinen lassen.

  • broschiert: 256 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-0489-0
    Erschienen: 13.04.2005

    49,00 € (Preisbindung aufgehoben)

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Über den Autor

Eckart Warnke, geboren 1975 in Frankfurt am Main. 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und München. Seit 2002 Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk München. 2005 Promotion durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München.

Auszüge aus Rezensionen

  • Warnke geht es weniger um eine materiale bzw. materialethische Auseinandersetzung mit den Folgen der Globalisierung. Vielmehr nähert er sich dem Thema in fundamentalethischer Absicht. Dabei verfügt er über ein gesellschaftstheoretisches Instrumentarium, wie man es in theologischen Arbeiten sonst kaum noch antrifft. Ganz überwiegend wird in der theologischen, oft auch in der philosophischen Ethik stillschweigend vorausgesetzt, dass sich auch moderne Gesellschaft(en) normativ mit den Institutionen des Rechts und der Moral steuern lassen. Warnke zeichnet überzeugend nach, dass in einer Gesellschaft, die auf dem Prinzip der funktionalen Differenzierung von einzelnen Funktionssystemen innerhalb der Gesellschaft basiert, diese Annahme nicht nur nicht selbstevident – man könnte auch sagen: naiv –, sondern geradezu unwahrscheinlich ist.

    Verkündigung und Forschung (54. Jahrgang 1/2009)

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