Kai Endlich
Bd. 357: Recht und Praxis der politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Politische Parteien sind Großvereine, die sich in einen Gesamtverein und eine Vielzahl von Gliedvereinen unterteilen.
Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Michael Lehmann, Dipl.-Kfm., Universität München
Kai Endlich
Politische Parteien sind Großvereine, die sich in einen Gesamtverein und eine Vielzahl von Gliedvereinen unterteilen.
Aurelia Paulduro
Das vorliegende Werk arbeitet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Bereich des Strafrechts umfassend auf.
Christoph Friedrich Hoebbel
Unter »Sammelwerken« und »organisierten Werken« versteht man im deutschen Recht gemeinhin alle Werke, deren spezifisch schöpferische Leistung auf »Auslese und Anordnung« beruht. Zu diesen Werken gehören Lexika, Verzeichnisse, aber auch Zeitungen und Zeitschriften.
Norbert Kollmer
Die Stärkung der Selbstbestimmung zugunsten fürsorgebedürftiger Personen war eines der vorrangigen Reformziele des Betreuungsgesetzes.
Wolfgang Kleeberger
Die Europäische Menschenrechtskonvention stellt die bisher weitgehendste Errungenschaft auf dem Gebiet des internationalen Grundrechtsschutzes dar.
Claudia Rid
Im Zentrum der Untersuchung steht die aktuelle Rechtslage in Frankreich, das erst im Jahr 1985 die Rechte ausübender Künstler gesetzlich geregelt hat. Dabei werden die Parallelen und Unterschiede zur Rechtssituation in Deutschland dargestellt.
Claudia Schneider
Immer wieder wird die Praxis mit unterhaltsrechtlichen Fällen konfrontiert, in denen sich der Unterhaltsschuldner in einem Land mit hohen, der Unterhaltsgläubiger dagegen in einem Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten aufhält.
Michael Weigl
Dieses Buch befaßt sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik eines Ausländerwahlrechts im kommunalen Bereich.
Andrea R. Castaldo
Welche Rolle besitzt bei dem Fahrlässigkeitsdelikt die objektive Zurechnung und die Sorgfaltswidrigkeit? Welche ist ihre richtige Stellung? Die Antwort zu diesen zwei bedeutenden Fragen stellt das Leitmotiv der Untersuchung dar.
Andreas Zumschlinge
Das Verbot der Werbung mit Preisgegenüberstellungen des § 6e UWG hat seit seinem Inkrafttreten über einen längeren Zeitraum hinweg viel Aufsehen erregt. Durch die Rechtsprechung des BGH hat es an praktischer Bedeutung verloren.
Bernd-Stefan Vorderobermeier
Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr wirksam einbezogen werden, um Geltung zu erlangen.
Katrin Ursula Maria Patrzek
Das internationale Privatrecht gewinnt gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Entwicklungen innerhalb der EG immer größere Bedeutung. Nicht nur der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr, sondern auch die zwischenstaatlichen Privatkontakte werden immer zahlreicher.
Patrick Schweisthal
Stand die letzte bayerische Strafgesetzgebung im Schatten Preußens? Diese Frage erhält ihren besonderen Reiz nicht allein durch den heute weit verbreiteten bayerischen Lokalpatriotismus. Beim Vergleich der bayerischen und preußischen Strafrechtsentwicklung.
Peter Busl
Die rechtliche Behandlung ausländischer Staatsunternehmen im deutschen Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren ist ebenso wie diejenige im Bereich der Durchgriffshaftung ein noch weitgehend ungelöstes Problem.
Roman Merznicht
Nach anfänglichen medienpolitischen Streitigkeiten hat sich der Gesetzgeber im neuen Rundfunkstaatsvertrag dafür entschieden, die durch die Zulassung privaten Rundfunks ausgelösten neuen Kosten für die Beaufsichtigung der privaten Rundfunkveranstalter auf die Rundfunkteilnehmer zu überwälzen und aus...
Veliye Yanli
Das genehmigte Kapital stellt ein flexibles Mittel zur Erhöhung des Grundkapitals dar.
Roman Forthauser
Das Pänomen der Geldwäscherei, also das Verschleiern der deliktischen Herkunft von Gewinnen, die aus Straftaten der Organisierten Kriminalität stammen, berührt alle Bereiche des materiellen Strafrechts.
Martin von Albrecht
Das deutsche Urheberrecht läßt in einer Reihe von Fällen Einschränkungen des ausschließlichen Urheberrechtsschutzes zugunsten des Informationsinteresses der Allgemeinheit und bestimmten amtlichen Zwecken zu.
Michael Metschkoll
Jeder, der Außenhandel betreibt, fürchtet politische Wirren, die die Abwicklung von Verträgen erschweren oder gar unmöglich machen. Die Geschichte der Embargos ist so alt wie die Geschichte des internationalen Handels.
Alexander von Bergwelt
Der Verletzungsfall ist die Bewährungsprobe gewerblicher Schutzrechte. Hier zeigt sich, ob der dem Rechtsinhaber eingeräumte Schutz diesem ausreichende Möglichkeiten bietet, seine Rechte in der Praxis in effizienter Weise durchzusetzen.