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Monika Ackermann: Die Rechtsbehelfe des Verletzten gegen die negative Anklageentscheidung des Staatsanwaltes in den USA

Monika Ackermann

Die Rechtsbehelfe des Verletzten gegen die negative Anklageentscheidung des Staatsanwaltes in den USA

Rechtslage und Reformbestrebungen

Die Arbeit betrachtet zwei Aspekte des Strafprozessrechts: zum einen eine negative Anklageentscheidung des Staatsanwaltes, zum anderen das Interesse des Verletzten an der Durchführung eines Strafverfahrens. Die durch die Person des Verletzten erfolgende Kontrolle der wohl wichtigsten Kernentscheidung des Strafprozesses, der staatsanwaltlichen Anklageentscheidung, wird näher beleuchtet. Behandelt wird mithin eine Problematik, die im sensiblen Gleichgewicht zwischen Legalität, Opportunität, Anklagemonopol und Opferschutz angesiedelt ist. Die Verfasserin stellt dabei kurz die deutschen Kontrollmechanismen dar, setzt den Schwerpunkt aber bei der Erläuterung der amerikanischen Rechtslage. Die Rolle des amerikanischen Staatsanwalts als die mächtigste Figur des amerikanischen Strafprozessrechts wird untersucht. Zudem wird festgestellt, dass im amerikanischen Strafprozessrecht Rechtsbehelfe des Verletzten wie z. B. das deutsche Klageerzwingungsverfahren und die Privatklage gänzlich fehlen, oder nicht mit Erfolgsaussicht wahrgenommen werden können. Das deutsche System wird insoweit von der amerikanischen Literatur gern als Vorbild zitiert. Schließlich wird herausgearbeitet, daß bezüglich der Thematik auftretende Probleme trotz der Verschiedenheit der Systeme ähnlich sind, und in diesen Punkten sogar eine gewisse Annäherung der Rechtssysteme erkennbar wird.

  • broschiert: 192 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-0617-7
    Erschienen: 10.01.2007

    45,00 € (Preisbindung aufgehoben)

Über die Autorin

Monika Ackermann, geboren 1974, studierte Rechtswissenschaften in Passau, Erlangen und München. Als Studentin und Rechtsreferendarin verbrachte sie jeweils mehrmonatige Aufenthalte in den USA, u. a. war sie für eine Rechtsanwaltskanzlei in Boston tätig. Die dort erworbene praktische Erfahrung im amerikanischen Strafprozessrecht gab letztlich auch den Anstoß zur Anfertigung einer rechtsvergleichenden Dissertation und zu dem konkret gewählten Thema.
Seit 2002 arbeitet die Verfasserin als Rechtsanwältin in München.

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