Gerhard Friedel
Übersicherung und Teilfreigabe von Sicherheiten
Die Untersuchung entwickelt einen Anspruch auf Teilfreigabe von Sicherheiten in Rechtsfortbildung, der auch ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht. Dem widerspricht auch nicht der Grundsatz der ungeteilten Pfandhaftung (»pignoris causa est indivisa«). Bei der Teilfreigabe hat, entgegen der herrschenden Meinung, der Gläubiger aber kein Wahlrecht unter den Sicherheiten; vielmehr darf die Zusammensetzung der freigegebenen Sicherheiten nicht schlechter sein als die des Sicherheitenbestandes überhaupt. Die Durchsetzung des Teilfreigabeanspruchs ist weder im Konkurs, noch in der Zwangsvollstreckung oder bei abredewidrigen Verfügungen des Sicherungsnehmers gefährdet. In dieser Ausgestaltung schützt der Teilfreigabeanspruch bei Sicherheitenüberhängen den Sicherungsgeber so umfassend, daß eine Übersicherungslage nicht länger als sittenwidrige Benachteiligung des Schuldners angesehen werden kann. Ferner wird die Zulässigkeit einzelner Freigabeklauseln geprüft.
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: 252 Seiten Format: ISBN 978-3-89481-172-3 25,46 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen