Rüdiger Merz
Der Täuschungsvorsatz bei § 826 BGB
Das Vertrauen auf unrichtige Angaben bewirkt oft (primäre) Vermögensschäden des Vertrauenden. Zu den Vorschriften, die üblicherweise als Grundlagen für einen Ersatzanspruch verwendet werden, gehört § 826 BGB, dessen Vorsatzerfordernis für die Rechtsprechung kein allzu großes Hindernis darstellt. Darauf weisen Formulierungen wie »Rücksichtslosigkeit« oder »Leichtfertigkeit« und der Argumentationstopoi der »Angabe ins Blaue hinein« hin. Der Verfasser untersucht, inwieweit hier schon eine qualifizierte Fahrlässigkeit für die Haftung genügt.
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: 188 Seiten Format: ISBN 978-3-89481-197-6 20,35 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen