Dieter Lehner
Der Vorbehalt des Gesetzes für die Übermittlung von Informationen im Wege der Amtshilfe
Art. 35 Abs. 1 GG verpflichtet alle Behörden, ohne sie von der Beachtung anderer Verfassungsprinzipien zu entbinden, zur gegenseitigen Amtshilfe. Der Vorbehalt des Gesetzes verlangt für Grundrechtseingriffe und wesentliche Maßnahmen der Exekutive eine gesetzliche Ermächtigung durch die Legislative. Der verfassungsrechtliche Datenschutz wird durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht gewährleistet. Die Arbeit untersucht, ob die Informationsübermittlung im Wege der Amtshilfe nur auf der Grundlage eines Parlamentsgesetzes zulässig ist und wie dieses ausgestaltet sein muß. Besondere Aktualität kommt dem Thema vor dem Hintergrund der Möglichkeiten, aber auch der Gefahren der modernen Datentechnologie zu.
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: 205 Seiten Format: ISBN 978-3-89481-211-9 23,42 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen