utzverlag

Lothar Weiler: Aktienrechtliches Anfechtungsrecht und Rechtsmißbrauch

Lothar Weiler

Aktienrechtliches Anfechtungsrecht und Rechtsmißbrauch

eine juristisch-ökonomische Betrachtung unter besonderer Berücksichtigung der Beschlußkontrolle des neuen UmwG

Die Problematik rechtsmißbräuchlich erhobener aktienrechtlicher Anfechtungsklagen hat Rechtsprechung und Schriftum in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße beschäftigt und zu einer Flut von Beiträgen sowie unter- und obergerichtlicher Entscheidungen geführt. Auch der Gesetzgeber hat bei dem neuen Umwandlungsgesetz die Gefahr zweckentfremdeter Klagen berücksichtigt und legislatorisch Sicherungen gegen derlei Klagemotivation vorgesehen. Der Verfasser beleuchtet den Hintergrund rechtsmißbräuchlicher Klagen aus ökonomischer Sicht und bewertet die Effizienz der praktizierten Abwehrstrategien. Hinterfragt wird ferner, ob hier einem einzelnen Mißstand begegnet wird oder ob das heutige Rechtsschutzsystem im Aktienrecht wesentliche Webfehler aufweist. Besondere Beachtung findet die Beantwortung der Frage, ob der Gesetzgeber im neuen UmwG wirksame Abwehrmechanismen zur Rechtsmißbrauchsprävention etabliert hat.

  • : 258 Seiten
    Format:
    ISBN 978-3-89481-227-0

    27,00 € (Preisbindung aufgehoben)

    vergriffen

Ähnliche Bücher

  • Matthias Ehrhardt: Die Kennzeichnungspflichten von §95d UrhG

    Matthias Ehrhardt

    Die Kennzeichnungspflichten von §95d UrhG

    Mit den Kennzeichnungspflichten gem. § 95d UrhG implementierte der Deutsche Gesetzgeber im Jahr 2003 eine Regelung, die weder in den WIPO-Verträgen noch in den europarechtlichen Vorgaben enthalten war. Nach Abs. 1 der Norm sind Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, deutlich...

  • Olaf Gärtner: Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG

    Olaf Gärtner

    Der Gewinnabschöpfungsanspruch nach § 10 UWG

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (»UWG«) ist zum 3. Juli 2004 reformiert worden. Dabei ist erstmals ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung in das UWG aufgenommen worden (§ 10 UWG). Dieser Anspruch dient dazu, unlauter erzielte Gewinne abzuschöpfen und damit der Aussage »Unlauterer Wettbewerb lohnt sich...