Hartmut Graf von Schwerin
Die adäquate strafrechtliche Sanktion bei Delinquenz nicht nach Jugendstrafrecht verurteilter Heranwachsender und Jungerwachsener ab 21 Jahren
Seit Jahren nimmt die überdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung Jungerwachsener in Deutschland stetig zu. Die Justiz reagiert auf strafrechtliche Verfehlungen Heranwachsender mit einer zum Teil extensiven, aber regional stark differierenden, Anwendung von Jugendstrafrecht. Auf Jungerwachsene ab 21 Jahren sowie einen Teil der Heranwachsenden findet Jugendstrafrecht jedoch keine Anwendung. Für diesen Personenkreis stellt sich die Frage, ob und wie das strafrechtliche Sanktionenspektrum erweitert werden muß, um der Phase der Adoleszenz bei Rechtsbrechern ab 18 Jahren gerecht zu werden.
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: 262 Seiten Format: ISBN 978-3-89481-295-9 29,55 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen