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Bernhard Pelke: Die strafrechtliche Bedeutung der Merkmale »Übel« und »Vorteil«

Bernhard Pelke

Die strafrechtliche Bedeutung der Merkmale »Übel« und »Vorteil«

Zur Abgrenzung der Nötigungsdelikte von den Bestechungsdelikten und dem Wucher

Die Begriffe »Vortei« und »Übel« werden in verschiedenen Normen des Strafgesetzbuches als Tatbestandsmerkmal verwendet. Nach wie vor ungeklärt ist die Frage, wie diese Tatbestandsmerkmale zueinander stehen und an Hand welcher Kriterien sie gegebenenfalls voneinander abzugrenzen sind. Die Notwendigkeit einer solchen Erörterung zeigt sich besonders deutlich bei der Frage der Nötigung in Form der Drohung mit einer Unterlassung. Zu diesem Problemkreis liegen zwar bereits zahlreiche Stellungsnahmen der Literatur vor, und auch der BGH hat sich zuletzt im 31. Band mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Die Diskussion beschränkt sich bislang aber auf die Fragestellung, ob die Drohung mit einer Unterlassung nur bei Bestehen einer Handlungspflicht einen Nötigungstatbestand erfüllen kann oder ob es auf eine etwaige Pflicht zum Handeln gar nicht ankommt. Vernachlässigt wurde hingegen die Frage, ob der Ankündigende in diesen Fällen überhaupt mit einem Übel droht oder ob er nicht vielmehr einen Vorteil anbietet. Ihre Beantwortung ist aber für die weitere Frage, ob eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Betracht kommt, von entscheidender Bedeutung.

  • : 212 Seiten
    Format:
    ISBN 978-3-88259-760-8

    18,30 € (Preisbindung aufgehoben)

    vergriffen

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