Marina Wellenhofer-Klein
Vierzehn Jahre negative Härteklausel § 1579 BGB
Eine kritische Bestandsaufnahme
Nach Abschaffung des Verschuldensprinzips im deutschen Scheidungsrecht war es notwendig, für besondere Härtefälle, z.B. bei einer Straftat am Ehegatten, im Gesetz den Unterhaltsentzug anzuordnen. Das ist heute Inhalt des § 1579 BGB. In der Praxis ist § 1579 jedoch wieder zum Einfallstor allgemeiner Schuldabwägungen geworden. Vor dem Familienrichter wird nach wie vor schmutzige Wäsche gewaschen. In ihrer kritischen Bestandsaufnahme zeigt die Autorin, daß diese Rechtsprechung nicht nur unsachlich und reformwidrig ist, sondern auch zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung der Frau führt.
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: 308 Seiten Format: ISBN 978-3-88259-986-2 27,00 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen