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Oliver Marc Hartwich: Wettbewerb, Werbung und Recht

Oliver Marc Hartwich

Wettbewerb, Werbung und Recht

Eine Kritik des Rechts des unlauteren Wettbewerbs aus historischer, rechtsvergleichender und ökonomischer Sicht – zusammengeführt am Beispiel der vergleichenden Werbung

In der politischen Diskussion besteht weitgehend Einigkeit, dass das Recht des unlauteren Wettbewerbs in Deutschland reformbedürftig ist. Bisherige Reformüberlegungen litten jedoch unter anderem daran, dass sie nur höchst selten interdisziplinär geführt wurden, d. h. die Beschäftigung mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs blieb einem hoch spezialisierten Teil der Jurisprudenz vorbehalten. Weder Juristen anderer Fachgebiete, noch Vertreter anderer Disziplinen haben sich bislang in nennenswertem Umfang mit der Thematik befasst.
Die Arbeit versucht sich aus dieser Beschränktheit zu lösen, indem sie das Recht des unlauteren Wettbewerbs aus dreifacher Perspektive betrachtet, nämlich aus einer kombinierten rechts- und wirtschaftshistorischen, aus einer rechtsvergleichenden (d. h. Vergleich des deutschen Rechts mit dem Common Law australischer Ausprägung) und aus einer ökonomischen Perspektive. Es wird der Frage nachgegangen, ob das Unlauterkeitsrecht noch zeitgemäß ist, ob es einem internationalen Vergleich standhält und ob es sich ökonomisch rechtfertigen lässt. Eine Zusammenführung dieser drei Perspektiven am Beispiel der Regulierung der vergleichenden Werbung schließt die Arbeit ab.

  • broschiert: 663 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-0343-5
    Erschienen: 01.05.2004

    74,00 € (Preisbindung aufgehoben)

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Über den Autor

Oliver Marc Hartwich, geb. am 08.07.1975 in Gelsenkirchen, studierte nach dem Zivildienst Wirtschaftswissenschaft mit den Schwerpunkten Marketing und Wirtschaftsprivatrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem Abschluss als Diplom-Ökonom im Frühjahr 2000 schrieb er an der dortigen Juristischen Fakultät vorliegende Dissertation. Für den rechtsvergleichenden Teil der Arbeit verbrachte er 2001 und 2002 mehrere Monate als Visiting Scholar bei Professor David John Harland an der Law School der University of Sydney, Australien. Seit Januar 2002 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die Promotion bei Professor Dr. Daniel Zimmer LL.M. erfolgte im November 2003.

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