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Andrea Schmelz-Buchhold: Mediation bei Wettbewerbsstreitigkeiten

Andrea Schmelz-Buchhold

Mediation bei Wettbewerbsstreitigkeiten

Chancen und Grenzen der Wirtschaftsmediation im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht

Mediation verspricht in geeigneten Fällen eine rasche, kostengünstige und bestehende Geschäftsbeziehungen schonende Streitbeilegung. Welche Sachverhalte sich für Mediation besonders eignen und für welche das weniger zutrifft, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Rechtsmaterie und der konkreten Konfliktkonstellation beantworten.
Im vorliegenden Werk untersucht die Autorin die Eignung der Mediation für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Lauterkeitsrechts und des Immaterialgüterrechts. Ausgehend von jeweils typischen wettbewerbsrechtlichen Konfliktsituationen werden die Chancen und Grenzen der Mediation im Lauterkeitsrecht, Patent- und Markenrecht sowie im Urheberrecht analysiert. Die Autorin zeigt auf, inwieweit sich Mediation sinnvoll bei Wettbewerbsstreitigkeiten im weiteren Sinne einsetzen lässt und unter welchen Voraussetzungen sie Vorteile gegenüber anderen Streitbeilegungsmethoden bietet.

  • broschiert: 394 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-4019-5
    Erschienen: 11.01.2011

    57,00 € (Preisbindung aufgehoben)

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  • E-Book: 394 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-4019-5
    Erschienen: 11.01.2011

Über die Autorin

Andrea Schmelz-Buchhold, Jahrgang 1976, ist Volljuristin, ausgebildete Wirtschaftsmediatorin und seit 2007 als Richterin tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Erlangen-Nürnberg, Turku (Finnland) und Würzburg. Es folgte ein Aufbaustudium zum LL.M. (Eur.) sowie zur Europajuristin. Schwerpunkte ihrer praktischen Ausbildung bildeten die Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und eine Wahlstage am Bundespatentgericht.

Auszüge aus Rezensionen

  • Diese fundierte und überdie gut lesbare Dissertation zeigt auf, inwieweit sich Meditation sinnvoll bei Wettbewerbsstreitigkeiten im weiteren Sinne einsetzen lässt und unter welchen Voraussetzungen sie Vorteile gegenüber anderen Streitbeilegungsmethoden bietet.

    DGM – Newsletter (2/2011)

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