Alexander von Bossel
Der Gerichtsstand des Begehungsortes und die Klagebefugnis des »unmittelbar Verletzten« nach der UWG-Novelle 1994
Das Werk beschäftigt sich zunächst mit Historie, Auslegung und Bewertung von § 24 UWG, durch dessen Novellierung im Jahre 1994 die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert wurden. Durch die Novellierung gilt der Gerichtsstand des Begehungsortes nicht mehr für »Abmahn- und Gebührenvereine«. Der »unmittelbar verletzte« Konkurrent soll freilich weiterhin im Deliktgerichtsstand klagen können. Wer »direkt verletzt« ist, erscheint allerdings unklar und strittig. Die vorliegende Untersuchung übernimmt eine Klärung dieses zentralen Begriffs im Gesamtkontext des UWG, verbunden mit einer Würdigung der Gerichtsstandsregelung.
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broschiert: 130 Seiten Format: 20,5 x 14,5 ISBN 978-3-8316-8402-1 Erschienen: 30.05.2000 24,00 € (Preisbindung aufgehoben)
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