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Bernhard Gimple: § 242 BGB als Zuordnungsnorm im Erbrecht

Bernhard Gimple

§ 242 BGB als Zuordnungsnorm im Erbrecht

Zur Zulässigkeit der Änderung der erbrechtlichen Status- und Güterzuordnung im Erbfall über Treu und Glauben

Fragen zu den traditionell im Zusammenhang mit § 242 BGB diskutierten Themen sind auch mehr als 100 Jahre nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs unverändert aktuell. Dies hat einmal mehr die zum 01. Januar 2002 in Kraft getretene Reform des Schuldrechts gezeigt, in der bislang nur über § 242 BGB regelbare Grundsätze wie der Wegfall der Geschäftgrundlage gesetzlich positiviert wurden. Die vorliegende Untersuchung, die auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahre 1997 zurückgeht, beschäftigt sich mit der Frage, ob die durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen angeordnete Erbfolge nach dem Tode des Erblassers über den aus § 242 BGB abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben oder den Einwand des Rechtsmissbrauchs geändert und damit in die im Todesfall kraft Gesetzes eintretende Güterzuordnung korrigierend eingegriffen werden darf. Ausgehend von den historischen Wurzeln im römischen Recht analysiert der Autor zunächst die Entwicklung des Inhalts und der Funktion von § 242 BGB und der davon abzugrenzenden Rechtsinstitute »Treu und Glauben« und »Verbot des Rechtsmissbrauchs« im geltenden Rechtssystem. Im zweiten Teil der Arbeit wird sodann das Ergebnis dieser allgemeinen Untersuchung zunächst abstrakt und schließlich anhand spezifischer Einzelfälle auf seine Gültigkeit im Erbrecht hin überprüft. Hierbei zeigt sich, dass weder der Grundsatz von Treu und Glauben, noch der Einwand rechtmissbräuchlichen Verhaltens letztlich geeignet sind, die kraft Gesetzes eintretende Status- und Güterzuordnung im Erbfall unmittelbar zu ändern.

  • broschiert: 232 Seiten
    Format: 20,5 x 14,5
    ISBN 978-3-8316-8460-1

    32,80 € (Preisbindung aufgehoben)

    vergriffen

Über den Autor

Bernhard Gimple, geboren 1970 in München, absolvierte nach seinem Abitur zunächst eine zweijährige Berufsausbildung zum Bankkaufmann in Rosenheim, ehe er im November 1992 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München aufnahm und im Januar 1997 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Nach einem sechsmonatigen USA-Aufenthalt folgte der Referendardienst im Oberlandesgerichtsbezirk München, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Mai 2000 endete. Hieran schloss sich die Arbeit an der vorliegenden Dissertation an. Seit März 2001 ist Bernhard Gimple als zugelassener Rechtsanwalt in einer überörtlichen Sozietät in München im Schwerpunktbereich Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig.

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