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Gunda Stadler: Der Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen tarifwidrige Regelungsabreden auf der Grundlage von Art. 9 III GG

Gunda Stadler

Der Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen tarifwidrige Regelungsabreden auf der Grundlage von Art. 9 III GG

Die wirtschaftliche Krise veranlaßt zunehmend Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Wege zu finden, die starren Bestimmungen von Flächentarifverträgen zu umgehen. Während der Vorrang des Tarifvertrages vor der Betriebsvereinbarung gesetzlich geregelt ist, ist das Verhältnis der individualvertraglichen Regelungsabrede zum Tarifvertrag gesetzlich weitgehend ungeklärt. Anlaß dieser Arbeit war der im Jahre 1999 vom BAG gefaßte sogenannte »Burda«-Beschluß, der sich gegen Abweichungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer von tariflichen Bestimmungen auf einzelvertraglicher Ebene wendet. Der in diesem Beschluß den Gewerkschaften zugesprochene Anspruch auf Unterlassung tarifvertragswigriger Arbeitsvertragsabschlüsse gegen den Arbeitgeber wird unter dem besonderen Aspekt der Verfassungsmäßigkeit überprüft. Die grundrechtlich verankerte Tarifautonomie und die Grundrechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in Einklang zu bringen. Es zeigt sich, daß den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Reaktionsmöglichkeiten auf wirtschaftlich schwierige Situationen des Unternehmens unter Abweichung der Bestimmungen des einschlägigen Flächentarifvertrages eingeräumt werden müssen.

  • : 258 Seiten
    Format:
    ISBN 978-3-8316-8485-4

    36,80 € (Preisbindung aufgehoben)

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Über die Autorin

Gunda Stadler ist seit 2001 Referentin bei der Allianz AG in München. Während der Bearbeitung ihrer Dissertation von 2000 bis 2001 war sie als Rechtsanwältin in München tätig. Sie studierte Jura an der Universität Passau und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Ihr Referendariat absolvierte sie in München, wo sie im Jahre 2000 die zweite juristische Staatsprüfung ablegte. Den Schwerpunkt ihrer juristischen Ausbildung bildete das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Während ihres Studiums und Referendariats erfolgten Auslandsaufenthalte in England, Italien und Israel.

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