Elisabeth Hinterdobler
Bd. 545: Zur personalen Struktur des Rechts
Die Studie »Zur personalen Struktur des Rechts.
Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Michael Lehmann, Dipl.-Kfm., Universität München
Elisabeth Hinterdobler
Die Studie »Zur personalen Struktur des Rechts.
Anette Greulich
Der Prozeß der europäischen Integration berührt die deutschen Bundesländer in ihrer Existenz. Europäische Integration und Bundesstaatlichkeit stehen zueinander in einem Spannungsverhältnis. Die Dissertation untersucht, ob die Neufassung des Art.
Martin Böckstiegel
Macht der Banken – Verantwortung der Banken? Anders als in den USA spielte die »lender liability«, also die Verantwortung von Fremdkapitalgebern in der deutschen Rechtsdiskussion bislang kaum eine Rolle.
Alexandra Zenneck
Internationale Wirtschaftsbeziehungen ziehen auch Insolvenzen nach sich, die nicht nur nach nationalem Recht in einem Land abgewickelt werden können.
Franz Schneider
Vorliegende Dissertation greift das Versprechen Bayerns in Art.
Christine Glockshuber
Mit zu den ersten Fragen, die sich die Beteiligten in Streitigkeiten aufgrund des Rechts des unlauteren Wettbewerbs zu stellen haben, gehört die Frage nach dem richtigen Anspruchsgegner.
Joachim Dürschke
Der Autor befaßt sich kritisch mit der Institution Ehe, der Eheschließung sowie der Eheaufhebung aufgrund eines Irrtums.
Andreas Kufer
Anläßlich des Deutschen Einigungsvertrags und der Herstellung eines europäischen Binnenmarktes befaßt sich die Arbeit mit dem aktuellen und brisanten arbeitsrechtlichen Thema »Kündigungsgrund« bei der fristgebundenen Arbeitgeberkündigung.
Sascha Huhn
Christian Stangl
Als letzter EU-Mitgliedstaat gab sich Italien erst im Herbst 1990 ein eigenes nationales Kartellgesetz (legge antitrust). Referenzmodell war dabei des europäische Kartellrecht, insb. die Art. 85 und 86 EGB und die Fusionskontrollverordnung.
Stefanus Figgener
Die vorliegende Arbeit geht auf empirischem Wege der Akzeptanz einzelner Strafrechtsnormen durch die Rechtsprechung nach. Es handelt sich dabei um die §§ 248b, 263a und 265a StGB.
Marc Teller
Die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung haben derzeit in Wissenschaft und Praxis Konjunktur. Über die Gründe hierfür ließe sich nur spekulieren.
Susanne Herrmann
Der europäische Gesetzgeber hat sich mit der Verbraucherkredit-Richtlinie vom 22. 12. 1986 dem Problem des »live now, pay later« angenommen, d. h.
Volker Büteröwe
Mit der Wiedervereinigung mußte das Vermögen der ehemaligen DDR u. a. auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden. Die Arbeit untersucht, welche Ansprüche auf Vermögensübertragung den Kommunen zustehen.
Ralph Kaessner
Der in der Praxis immer häufiger in Anspruch genommene einstweilige Rechtsschutz von EuGH und EuG ist zum größten Teil ein Produkt der europäischen Richter.
Mathias Horbach
Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber für bei betrieblicher Tätigkeit verursachte Schäden ist seit langem in der juristischen Diskussion. Es fehlt aber bisher an einer in Voraussetzungen und Umfang nachvollziehbaren Haftungsregelung.
Heinz K. Haidl
Die anlehnende vergleichende Werbung wird von der Rechtsprechung und Rechtslehre in Deutschland als grundsätzlich unzulässig eingestuft.
Aphroditi Gouga
Seit jeher galt der Bindungsgrundsatz als ein Grundstein des Markenschutzes in Griechenland und Deutschland. Die Eigenschaft der Marke als betriebsgebundenes Rechtsgut bildete die rechtliche Schranke für ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit.
Peter Schäfer
Durch den Ausschluß der Münchener »Jung Liste e. V.
Markus Zahn