
Michael Holzmann, Steffen Holzmann
Bd. 25: Grundlagen des ärztlichen Werberechts
Ärzten und anderen Heilberufen sowie den entsprechenden Einrichtungen ist die Werbung für ihre berufliche Tätigkeit untersagt. Einige dieser Verbote wurden jedoch kürzlich liberalisiert, wodurch es den Dienstleistenden erleichtert wird, sich und ihr Tätigkeitsfeld besser zu repräsentieren.