Sebastian Bohr
Schutznormen im Recht der Europäischen Gemeinschaften
Zuständigkeit der Mitglieder zu autonomem Handeln gem. Art. 224 EWG-Vertrag
Schutznormen werden von Staaten vereinbart, um sich bei wirtschaftlichen oder politischen Krisen von Vertragspflichten zu lösen. Sie dienen daher dem Schutz der einzelstaatlichen Souveränität. Obwohl das europäische Gemeinschaftsrecht auf eine hohe Integration der Mitgliedstaaten abzielt, enthält es ebensfalls derartige Klauseln. Am Beispiel des Art. 224 EGV weist der Verfasser nach, daß Schutznormen mit Ziel und Struktur des EG-Rechts vereinbar sind. In Durchbrechung der ausschließlichen Zuständigkeit der EG für die gemeinsame Handelspolitik gem. Art. 113 EGV ist es unter bestimmten Voraussetzungen Mitgliedstaaten gestattet, ihre staatlichen Sicherheitsinteressen über Anliegen der Gemeinschaft zu stellen. Mit Zunahme der Vergemeinschaftung über rein wirtschaftliche Belange hinaus wurden auch die Kernbereiche der staatlichen Souveränität, wie die Sicherheits- und Verteidigungspolitik, berührt. Die Koordination sicherheitspolitischer Fragen im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) warf Fragen der Zuständigkeitsverteilung zwischen Mitgliedsstaaten und EG auf. Diese wurde durch den Vertrag über die Europäische Union in den »zweiten Pfeiler«, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) überführt. Neben einer Darstellung der Mechanismen der GASP wird deren Vereinbarkeit mit dem Status der dauernden Neutralität untersucht.
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: 322 Seiten Format: ISBN 978-3-89481-080-1 28,53 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen