
Angelika Hoche
Verhältnis der Zivilhaftungskonventionen für Atom- und Ölverschmutzungsschäden zur völkerrechtlichen Haftung
Bei grenzüberschreitenden Atom- und Ölverschmutzungsschäden treffen zwei Haftungssysteme aufeinander: Zum einen die völkerrechtlichen Regeln über die Wiedergutmachung von Schäden, die ein Völkerrechtssubjekt einem anderen Völkerrechtssubjekt zufügt; zum anderen aufgrund internationaler Übereinkommen geschaffene Haftungsregime, welche eine sehr geschädigtenfreundliche Haftung des privaten Verursachers gegenüber dem privaten Opfer vorsehen. Die Verfasserin gibt zunächst eine umfassende Darstellung der Voraussetzungen und Ausgestaltung beider Haftungssysteme unter besonderer Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Hinblick auf die Anerkennung einer Gefährdungshaftung im Völkerrecht. Hierauf aufbauend wird in einem dritten Teil das Hauptthema der Arbeit, das Verhältnis der beiden Rechtsschutzsysteme zueinander, untersucht. Diese Frage hat im Anschluß an die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl/UdSSR am 26.4.1986, als die Geltendmachung sowohl völkerrechtlicher wie zivilrechtlicher Ansprüche erörtert wurde (und beide Haftungssysteme häufig miteinander vermengt wurden), unerwartete Aktualität erlangt. Die Annahme einer strikten Trennung beider Anspruchsebenen, die ein paralleles oder sukzessives Vorgehen auf völkerrechtlichem und privatrechtlichem Wege zuläßt, führt zu der im letzten Abschnitt untersuchten Frage, wie eine doppelte Schadenersatzleistung vermieden werden kann.
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: 376 Seiten Format: ISBN 978-3-88259-509-3 33,64 € (Preisbindung aufgehoben)
vergriffen