
Franziska Meese
Bd. 138: Psychische Schädigungen des Tatopfers als Körperverletzung gemäß §§ 223, 229 StGB
Der strafrechtliche Schutz psychischer Schädigungen des Tatopfers ist nach Ansicht der Rechtsprechung sowie der herrschenden Literatur stets an spezifische Umstände geknüpft.