Peter Hinze
Bd. 675: Mildere Mittel zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung
Die arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nach allgemeiner Ansicht nur dann erforderlich, wenn dem Arbeitgeber zur Erreichung seiner Ziele keine geeigneten Alternativmittel zur Verfügung stehen.