Mathias Siems
Bd. 694: Kaufmannsbegriff und Rechtsfortbildung
Der Kaufmannsbegriff bildet die wesentliche Grundlage für eine Reihe von Rechtsgebieten. Neben dem Handelsrecht ist er unter anderem für das Recht der Personenhandelsgesellschaften, das Bilanzrecht und mittelbar auch für das Steuerrecht präjudiziell.