Ines Marin
Bd. 837: Sonderverjährungstatbestände für Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht
Das Verjährungsrecht des BGB wurde mit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 grundlegend reformiert. Insbesondere wurde die wenig transparente Vielzahl unterschiedlicher Verjährungsfristen reduziert und eine kenntnisabhängige Regelverjährung von nur drei Jahren eingeführt.