Janina Fellmeth
Bd. 111: Das lohnsteuerrechtliche Abgrenzungsmerkmal des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Arbeitgeberinteresses
Die Lohnsteuer hat eine beträchtliche Bedeutung für das Steueraufkommen der Bundesrepublik Deutschland. Als wertende Restriktion des Arbeitslohnbegriffes hat die Rechtsprechung das Kriterium des „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers“ entwickelt.